NIS2: Betroffen? Vorbereitet?
Wir bringen Klarheit und Struktur.
Die NIS2-Richtlinie gilt seit Oktober 2024 und betrifft tausende Mittelständler in Deutschland – nicht nur Konzerne. Handlungsbedarf besteht jetzt.
Warum jetzt handeln?
Bin ich betroffen? Typische Sektoren
Energie
Strom, Gas, Öl, Fernwärme
Transport
Luft, Schiene, Straße, Wasser
Finanzwesen
Banken, Finanzmarktinfrastruktur
Gesundheit
Krankenhäuser, Labore, Pharma
Wasser
Trinkwasser, Abwasser
Digitale Infra
RZ, Cloud, IXPs, DNS
Produktion
Chemie, Pharma, Lebensmittel
Post & Kurier
Postdienste, Kurierdienste
Ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz in einem der Sektoren besteht Betroffenheit. Wir klären das für Sie.
Meldepflichten – diese Fristen gelten
⏱ NIS2 Incident-Meldepflichten (§ 32 BSIG)
Unsere NIS2-Leistungen
Betroffenheitsanalyse
Klärung ob und als welche Kategorie (Essential/Important Entity) Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt – mit klarer Handlungsempfehlung.
Gap-Analyse § 30 BSIG
Systematischer Abgleich Ihrer Maßnahmen mit den NIS2-Mindestanforderungen – mit priorisiertem Maßnahmenplan.
Meldewege & Incident-Response
Etablierung des 24h/72h/30T-Meldeprozesses. Damit Sie im Ernstfall nicht nachdenken müssen, sondern handeln.
Laufende NIS2-Compliance
Im Rahmen unseres ISB-as-a-Service übernehmen wir die laufende Überwachung und Beratung zur NIS2-Konformität.
Welche Themen bei NIS2 oft direkt mitgedacht werden müssen
NIS2 bleibt selten isoliert. In der Praxis entstehen die wichtigsten Folgefragen meist bei Resilienz, Rollen und angrenzender Regulatorik.
DORA und BCM
Wenn Resilienz, Vorfälle, Wiederanlauf und Drittparteien stärker regulierungsnah betrachtet werden müssen.
Externer ISB und Auditfähigkeit
Wenn NIS2 nicht projektartig versanden soll, sondern dauerhaft gesteuert und nachgewiesen werden muss.
Häufige Fragen
NIS2-Betroffenheit klären – bevor es teuer wird.
Wir analysieren Ihren Status in 30 Minuten. Unser ständiges Berater-Team, sofortiger Start möglich.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen persönlich:
René Telemann
Leiter Cyber- & Informationssicherheit
Telefon: 0531 70225560
E-Mail: r.telemann@kaemmer-consulting.de